Dieses Phänomen kennen wohl die meisten
Menschen. Man bekommt einen Gutschein ge
schenkt, den man in der Regel nicht auf der Stelle
einlöst. Also geschieht folgendes mit dem wert
vollen Stück Papier – es wird ordentlich an der für
Gutscheine vorgesehenen Sammelstelle in den ei
genen vier Wänden platziert. Da kann es natürlich
auch mal vorkommen, dass einzelne unter ihnen
in Vergessenheit geraten. In meinem Fall war es
der Gutschein für das Spaßbad, den ich im letzten
Jahr zum Geburtstag bekommen hatte.
Auch an diesem Geburtstag bekam ich eine nette
Aufmerksamkeit in Form eines Gutscheins, wel
chen ich wie gewohnt zu den anderen räumte.
Dabei schaute ich mir auch die weiteren Gut
scheine meiner Sammlung an und stellte fest,
dass dort auch noch der SpaßbadGutschein aus
dem letzten Jahr auf seine Einlösung wartete.
Noch am selben Tag verabredete ich mich mit
Freundinnen für einen Besuch des Bades in der
nächsten Woche. Wie geplant fanden wir uns zur
genannten Zeit an der Eingangstür zum Spaßbad
ein, neben meinen Badesachen hatte ich auch
den Gutschein im Gepäck. Wir stellten uns brav in
der, zu unserer Freude, kurzen Warteschlange an.
An der Kasse angelangt zückte ich meinen Gut
schein und legte ihn der Dame vor. Sie sagte mir,
dass der Gutschein leider abgelaufen sei und tipp
te mit dem Zeigefinger auf das Kleingedruckte –
Bei aller Freude über die dreijährige Gültig
keit von Gutscheinen sollte jedoch beachtet
werden, dass von dieser Gültigkeitsdauer be
stimmte Dienstleistungen ausgeschlossen
sind. Steigen die Lohnkosten oder andere Ne
benkosten in dem genannten Zeitraum stark
an, so kann der Aussteller einen Aufpreis
bzw. eine Entschädigung verlangen. Dies
muss aber im Einzelfall gerechtfertigt werden
können.
tatsächlich stand dort, dass der Gutschein nur ein
Jahr lang gültig sei. Ein Mann hinter uns in der
Schlange meldete sich zu Wort und teilte mit,
dass ein Gutschein von nur einem Jahr Gültigkeit
nicht zulässig sei. Weiter erklärte er, dass laut Ge
setzgebung nach §§ 195–199 BGB, eine Mindest
gültigkeit von drei Jahren vorgegeben wäre.
Nach wenigen Minuten erschien der Geschäfts
führer, der nette Herr erklärte auch ihm noch ein
mal, was er der Dame zuvor schon gesagt hatte.
Der Geschäftsführer zeigte sich schnell einsichtig
und versprach, den Vermerk über die Gültigkeit
seiner Gutscheine möglichst schnell zu ändern.
Seinen Angestellten teilte er mit, ab sofort auch
Gutscheine anzunehmen, die innerhalb der letz
ten drei Jahre ausgestellt wurden.
Meinem Spaßbadbesuch stand nun, dank des net
ten Herrn, nichts mehr imWeg. Ebenfalls hat die
ser Mann auch den kostenlosen Besuch für viele
weitere „GutscheinBesucher“, die nicht inner
halb eines Jahres ihren Gutschein einlösten, er
möglicht. (jrh)
Es war einmal …
eine Rechtsgeschichte
Du bist doch noch jung, was hast du schon mit rechtlichen Dingen zu tun? Mehr, als du denkst. Das zeigen dir WiYou und
das Jugendrechtshaus Erfurt mit den Rechtsgeschichten. Diesmal geht’s darum, welche Rechte du hast, und zwar
beim Thema Gutscheine. Gerade zu Weihnachten landen ja immer wieder welche unterm Weihnachtsbaum –
eine wichtige Frage ist immer: „Wie lange ist ein Gutschein eigentlich gültig?“
WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 62016
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